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Über eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in kirchlichen Einrichtungen. Sie alle müssen auf ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit und andere Grundrechte verzichten. Sie sind besonderen Loyalitätspflichten unterworfen, weil das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt und das „Antidiskriminierungsgesetz“ weitreichende Ungleichbehandlungen erlaubt. So werden Konfessionslose und Andersgläubige nicht eingestellt und ein Kirchenaustritt führt zur Entlassung. In katholischen Einrichtungen kommen Homosexualität, „uneheliche“ Kinder und die Wiederverheiratung nach einer Scheidung als Kündigungsgründe hinzu. Betroffen sind keineswegs nur „verkündigungsnahe“ Berufe wie Pfarrer oder Diakon, sondern die Regelungen gelten auch für Ärztinnen, Krankenpfleger, Hebammen, Lehrerinnen, Hausmeister, Küchenhilfen...
Corinna Gekelers Studie zeigt anhand zahlreicher persönlicher Berichte, wie verbreitet religiös motivierte Diskriminierungen durch kirchliche Träger sind und wie stark sie Bewerbungsprozesse, Arbeitsalltag und Privatleben der Beschäftigten prägen. Sie arbeitet die politischen Ursachen für die Sonderrechte heraus und lässt Akteure mit Veränderungswillen zu Wort kommen.
Konkrete Auswirkungen der Loyalitätspflichten * Bigamie, Konkubinat, uneheliche Schwangerschaften und ähnliche Verfehlungen * Fallberichte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) * Die Bundesagentur für Arbeit und das Grundrecht auf Religionsfreiheit * Streikrecht und Loyalitätspflicht * Veränderungsmöglichkeiten
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Vorwort | [Download]![]() |
... ein Bild über die vielfältigen und alltäglichen Auswirkungen der Loyalitätspflichten.(Infodienst Krankenhäuser, Dezember 2013)
Es ist ihr Verdienst, diese Fälle aus ihrer individuellen Anonymität herauszuholen und anhand dieser Sammlung anschaulich zu verdeutlichen, wie kirchliche Einrichtungen losgelöst von jeglichem Arbeitsrecht Mitarbeiter und Bewerber diskriminieren, wobei sicherlich nur die Spitze des Eisberges sichtbar wird. (...) Das Buch ist sehr empfehlenswert und fruchtbar für die Forderung, dass die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht endlich abgeschafft gehören. (Gießener Echo, Dezember 2013)
Allgemein tendiert die Rechtsprechung und juristische Lehre in Deutschland dazu, das AGG insoweit für nicht richtlinienkonform zu halten. Die Autorin dokumentiert dies mit Stellungnahmen und Interviews ausführlich. (Thomas Heinrichs für Humanismus aktuell 2/2014)
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