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Klage gegen den Regensburger Bischof Müller

Nach über einem Jahr juristischen Vorgeplänkels findet am 23. September vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg die Verhandlung über die Frage statt, ob ein Bischof bei seiner Kritik Andersdenkender bei der Wahrheit gleiben muß oder ob er gezielt die Unwahrheit sagen darf, um diese zu diffamieren. Die Verhandlung ist öffentlich; sie beginnt um 13.30 Uhr. Das Ergebnis des Prozesses wird umgehend vom Humanistischen Pressedienst bekannt gegeben werden. Im folgenden stellen wir die Vorgänge aus unserer Sicht dar, weitergehende Informationen bietet ein MIZ-Artikel.

Ein Bischof und die Wahrheit

Auch Monate nachdem die Bundesprüfstelle entschieden hatte, das „Ferkelbuch“ nicht auf die „Liste der jugendgefährdenden Medien“ zu setzen, hielt die Debatte um das religionskritische Kinderbuch unvermindert an. Dabei setzten einige Diskussionsteilnehmer weniger auf Argumente denn auf Diffamierung. Im Fall des Regensburger Bischofs Gerhard Müller sah sich Michael Schmidt-Salomon gezwungen im Sommer 2008 Klage einzureichen, um eine besonders üble Verleumdung zu unterbinden.

Der als autoritär und extrem konservativ bekannte Bischof predigte Ende Mai auf dem „Nordgautag“ über die „Wurzeln unserer Kultur“ und kam dabei auch auf die „neue aggressive Gottlosigkeit“ zu sprechen. Nach einigen kurzen Bemerkungen zu Richard Dawkins wandte er sich dem religionskritischen Kinderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott?“, fragte das kleine Ferkel und dessen Autor Michael Schmidt-Salomon zu. Um seine These zu belegen, daß Menschen dort „kein Recht auf Leben, kein Recht auf Selbstbestimmung“ hätten, wo Gott geleugnet werde, unterstellte er Schmidt-Salomon, Gläubige als Schweine einzustufen und Kindsmord zu als „natürlich“ (und damit als unter ethischen Gesichtspunkten nicht mehr hinterfragbar) anzusehen. Im Ferkelbuch, so der Regensburger Bischof, lasse der Autor „ein Schwein auftreten, das dann nach Gott fragt – als jüdischer Rabbi, als christlicher Bischof oder als ein moslemischer Geistlicher. Letztlich sagt er damit nichts anderes, als dass alle, die an Gott glauben, sich auf dem geistigen Niveau eines Schweins befänden.“ Wer das Ferkelbuch kennt, weiß hingegen, daß das Ferkel nicht als Bischof usw. auftritt, sondern daß die beiden Protagonisten Ferkel und Igel die Repräsentanten jener drei Weltreligionen nach Gott befragen. Richtig ist zwar, daß hier eine Anspielung auf die Bibel gesehen werden kann, doch vertauscht Müller dreist Täter und Opfer. Denn im Neuen Testament sind es die Ungläubigen, die an mehreren Stellen als Schweine bezeichnet werden.

Im Folgenden erweckte der Bischof den Eindruck, Schmidt-Salomon vertrete die Auffassung, es sei gar keine Ethik notwendig, und suggerierte, dieser wolle Verhaltensregeln aus der Natur ableiten: „Man brauche doch gar keine Ethik, keine humanistische Auswirkung unseres christlichen Gottesglaubens. Der Mensch sei doch verfügbar für den anderen Menschen. Warum sollten Kindstötung, Abtreibung oder therapeutisches Klonen verboten sein? Am Beispiel von Berggorillas, die einen Teil ihrer Jungen umbringen, wird die Frage gestellt: Warum sollten das die Menschen nicht auch tun? Was ist daran verwerflich, wenn es der Naturtrieb eingibt?“ Damit unterstellt er, Schmidt-Salomon akzeptiere ein Kapitalverbrechen, die Tötung von Kindern, als „natürliches“ – und insofern nicht zu beanstandendes – Verhalten.

Doch die vermeintlichen Aussagen des humanistischen Philosophen sind frei erfunden, mehr noch: dieser vertritt exakt die gegenteilige Position. Mehrfach hat sich Schmidt-Salomon in seinen Schriften gegen den „naturalistischen Fehlschluß“, also die Idee, daß ethische Vorgaben direkt aus der Natur abgeleitet werden können, gewandt. Im Manifest des evolutionären Humanismus geht er im Kapitel über naturalistische Ethik zwar auf den Infantizid bei Berggorillas ein, doch schreibt er dazu: „Anders als der Name es vielleicht vermuten lassen würde, sind gerade Naturalisten gegen diesen Fehlschluss in besonderer Weise gefeit. Warum? Weil sie aufgrund ihrer Kenntnis der Natur wissen, welche Katastrophen wir heraufbeschwören würden, wenn wir natürliche Verhal­tensweisen unreflektiert zu ethischen Prinzipien erheben würden. Betrachten wir zur Verdeutlichung das Beispiel des In­fantizids (Kindstötung): Bei den Berggorillas fallen mehr als ein Drittel (!) des Nachwuchses bis zum Alter von 3 Jahren Kindstötungen zum Opfer. Grund: Durch den Infantizid steigen die Fortpflanzungschancen des tötenden Männchens. Dieses für unsere Vorstellungen zutiefst un­ethische Verhalten findet sich nicht nur bei Gorillas, son­dern auch bei solch unterschiedlichen Tierarten wie Dung­käfern, Fischen, Amphibien, Mäusen, Löwen, Kamelen oder Pferden. Und es sind nicht nur die ohnehin als ag­gressiv verschrienen Männchen, die sich über Kindstötun­gen Vorteile im evolutionären Wettstreit um das genetische Überleben verschaffen: Weibliche Erdhörnchen, Mungos, Dingos, Wildhunde oder Krallenaffen beseitigen auf ähnli­che Weise ‘unliebsame Konkurrenz eigener Kinder um Nahrung, Ruheplätze und Fortpflanzungspartner’. So ‘natürlich’ Infantizid also ist (auch Homo sapiens ist dagegen alles andere als immun, nicht ohne Grund ist die literarische Figur der ‘bösen Stiefmutter’ so weit verbrei­tet!), kein vernünftiger Mensch käme auf den Gedanken, ihn deshalb ethisch legitimieren zu wollen.“ Die Aussage erscheint uns so unmißverständlich formuliert, daß eine wie von Bischof Müller vorgetragene Interpretation nach unserem Dafürhalten nicht ohne die Absicht der gezielten Rufschädigung erfolgen kann.

Nachdem der Text der Predigt Verlag und Autor bekannt geworden waren, erhielt der Bischof die Aufforderung, die falschen Behauptungen künftig zu unterlassen. Die Antwort der Anwälte Müllers ließ an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. Darin wird ausgeführt, daß „ganz unabhängig davon, wie einzelne ... Äußerungen zu verstehen sind“ kein Anspruch auf Unterlassung bestehe. Begründet wurde diese Ansicht mit dem Hinweis darauf, dass eine Predigt eine „persönliche Verkündigung des Predigenden“ und von subjektiven Elementen geprägt sei und schließlich „in jeder Hinsicht und ungeschmälert“ durch Artikel 4 des Grundgesetzes (Glaubensfreiheit) geschützt werde. Es stelle „einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich garantierten Freiheiten“ dar, wenn eine Predigt, zudem eine des „Oberhirten im Bistum Regensburg“, an äußerungsrechtlichen Kriterien gemessen werde. Auch was die Unterstellung, Schmidt-Salomon frage, was denn dabei sei, wenn Menschen ihre Kinder ermordeten, angeht, sahen die Anwälte die Beschwerde als unbegründet an: „Es kommt nämlich gar nicht darauf an, ob Ihr Mandant die Kindstötung – wie etwa bei den Berggorillas – befürwortet oder nicht.“ Poiniert zusammengefasst ließe sich die Rechtsauffassung des Bistums Regensburg etwa so beschreiben: Die Religionsfreiheit muß dahingehend verstanden werden, daß katholische Kirche und ihre Repräsentanten außerhalb des Gesetzes stehen. An die Regeln, die für alle gelten, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen, müsse sich ein Bischof nicht halten.

Zugleich geschah aber Verwunderliches. Auf der Webseite des Bistums Regensburg gibt es eine Liste mit Predigten Müllers. Wer über diese die Predigt zum „Nordgautag“ aufsuchte, fand Mitte Juli plötzlich eine völlig andere Fassung des Textes, die als „autorisierte“ Version ausgewiesen wurde. Darin war nun korrekt referiert, was in „Ferkelbuch“ und Manifest ausgeführt wird – allerdings ergab die Kritik an Schmidt-Salomon jetzt keinen rechten Sinn mehr. Die ursprüngliche Fassung der Predigt war unter dem alten Link ebenfalls noch im Netz zu finden (und wurde beim googeln auch vor der neuen Version gelistet). Erst als der Humanistische Pressedienst über die Vorgänge berichtet hatte, wurde dieser Link gelöscht.

Mag sein, daß Müllers Anwälte – das Bistum hat eine Kanzlei beauftragt, die als besonders versiert in medienrechtlichen Angelegenheiten gilt – darauf setzen, daß die Sache damit vom Tisch ist, ohne daß der Bischof seine falschen Behauptungen förmlich zurücknehmen muß. Da es hier aber um die grundsätzliche Frage geht, ob Gesetze auch für die Kirchen und ihre Vertreter gelten oder nicht, hat unser Autor Michael Schmidt-Salomon nun Klage eingereicht. Denn die verleumderische Unterstellung hatte bereits Ende Mai den Weg in kirchennahe Medien und somit eine breitere Öffentlichkeit gefunden; sie läßt sich nicht durch eine – zudem heimlich, still und leise vorgenommene – nachträgliche Änderung des Predigttextes aus der Welt schaffen.


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